Poker.de - (Illegale?) Weiterleitung auf PartyPoker.com

Besucht man jetzt die Domain Poker.de, die vor ein paar Wochen fuer den Rekordpreis von 695.000 Euro verkauft wurde, so wird man direkt auf PartyPoker.com weitergeleitet.


Kein Hinweis, dass man auf eine Gluecksspielseite weitergeleitet wird - nichts. Dies ist nach allgemeiner Rechtsannahme illegal, da man Gluecksspiele in Deutschland - so heisst es im Gesetzestext - nicht bewerben darf.
Inhaber der Domain Poker.de ist uebrigens PartyPoker selber. Warum also leiten diese nun die frisch erworbene Domain auf ihre Gluecksspielseite um und nicht auf die (legale) Spielgeldvariante, die unter der .net-Endung firmiert?

Hierfuer gibt es hauptsaechlich zwei moegliche Gruende, die ich nun kurz listen moechte:

1. PartyPoker plant ein eigenes Portal auf der Poker.de und moechte durch einen Rechtsstreit fuer Publicity sorgen (schlechte PR ist immerhin auch PR ;-))

Was dafuer spricht: Poker.de wurde nicht mit einem “permanent redirect” (d.h. einem 301er) ausgestattet, sondern mit einem 302er (”moved temporarily”).
Wird PartyPoker nun also vom deutschen Staat angezeigt, so wuerde dies natuerlich auf jeden Fall von zahlreichen Zeitungen als News gebracht werden (gerade jetzt im Sommerloch, die Redakteure sehnen sich doch nach Schlagzeilen) und die Domain einen starken Besucheranstieg bekommen. Wenn man dann ein rechtskonformes Portal aufbaut, so bleibt der Besucherstrom gewiss ein bisschen existent. Auch die .com-Version von PartyPoker sollte so einen Zuwachs an deutschen Besuchern erleben. Zwischenzeitlich kann man aber natuerlich die Besucher von Poker.de auch gut mitnehmen ;-)


2. Party Poker moechte einen Rechtsstreit erzwingen, um dann Gluecksspielwerbung in Deutschland legalisieren zu lassen

Was hierfuer spricht: In Italien wurde vor nicht allzu langer Zeit ein aehnliches Verfahren gegen Piergiorgio Gambelli gefuehrt, der Sportwetten eines englischen Anbieters vermittelt hatte. Dies war nach damals geltendem italienischen Recht (aehnlich wie in Deutschland) verboten. Gambelli wurde also angeklagt und das Verfahren ging bis vor den Europaeischen Gerichtshof, der entschied, dass das italienische Recht gegen das Europarecht verstoesst.
Nach diesem ist es erlaubt, Sportwetten anzubieten, solange es im entsprechenden Land kein generelles Verbot von eben diesen gibt. Genau dies trifft auch auf Deutschland (siehe z.B. oddset) zu.
Die genaue Rechtslage von Online Casinos wurde jedoch nicht behandelt. In Deutschland aber sind z.B. auch Spielbanken erlaubt, in denen legal gepokert werden kann…

Weitere Informationen zum Gambelli-Urteil:
pdf mit Erklaerung von RA Dr. Bahr
Leinert.com

Durch die provozierende Umleitung von Poker.de, die PartyPoker uebrigens von der Spielbank Wiesbaden (d.h. indirekt vom deutschen Staat) abgekauft hat, kann es nun natuerlich sein, dass es einen neuen Rechtsstreit geben wird, der wieder bis zum EuGH gehen wird.

Ich denke, dass es wohl die zweite Variante sein duerfte und bin schon mal gespannt, wie sich dieser Fall in den naechsten Wochen entwickeln wird - die Medien werden bestimmt berichten ;-)

Quelle: Consultdomain.de

 

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  • 2 Responses to “Poker.de - (Illegale?) Weiterleitung auf PartyPoker.com”

    1. Randolf Jorberg Says:

      3. und wahrscheinlichste Möglichkeit: Dan Trampedach (der vom Registrar Speednames ‘gemietete’ Admin-C) hat in Deutschland nicht mehr als ein Postfach und Partypoker will sicherlich kein eigenständiges Portal auf der Domain aufbauen, sondern schlicht und einfach die Besucher nicht über den Umweg gratisspieler, sondern direkt zum bezahlten Pokern bringen.

      Es können nur SEOs sein, die hier einen Linkbait sehen oder zwischen 301+302 herauslesen wollen, dass hier ein Projekt geplant sein könnte. Natürlich wäre ein Prozess willkommen, wenn er denn Publicity bringt, aber solange es geht, werden die wohl immer auf ihre .com verlinken. Für Partypoker zählt bei dieser Aktion nur die Zahl der von der ?wm=2862859 gewonnenen Neukunden.

    2. Silvan Says:

      Mittlerweile gibt es ja immerhin schon eine kleine Microsite, die obendrein noch ein schönes Beispiel für JS-Cloaking (site_switcher.js) darstellt.

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